Schulturnhalle Liebe Vereinsmitglieder, die Schulturnhalle wird laut neuesten Informationen noch bis Mitte Mai 2023 für den Vereinssport gesperrt sein. Wir halten Euch auf dem Laufenden wann genau der Hallenbetrieb wieder möglich ist. Eurer Vorstand
Neue Anmeldeformulare Neue Formulare Im Rahmen der Banken-Umstellung auf das neue SEPA Verfahren (SEPA= Single Euro Payment Area, Einheitlicher Euro-Zahlungsverkehrsraum) und der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) haben wir unsere Anmeldeformulare überarbeitet. Wir bitten alle Übungsleiter zukünftig nur noch diese zu verwenden. Zunächst wird es nur einzelne Formulare im Geschäftszimmer geben. Ein größerer Posten wird erst ab Ende März zur Verfügung stehen. Darum bitten wir, entweder Neumitglieder auf die Webseite zu verweisen, bzw. notfalls selbst einige Formulare auszudrucken. Zudem gibt es hier die Liste mit den aktuellen Beiträgen.
Ergebnis der Neuwahlen Jahreshauptversammlung 22.7.2022 Liebe Mitglieder, bei den Neuwahlen auf unserer Jahreshauptversammlung am 22. Juli 2022 wurde folgender neue Vorstand bestätigt / gewählt: 1. Vorstand Martin Pfeil 2. Vorstand Jörg Abel 3. Vorstand Thomas Amon Kassier Alois Baumüller Schriftführerin Tanja Amon Pressewart Martin Pfeil Vergnügungswärtin Tanja Amon Wir bedanken uns noch einmal bei Franz Stenz unserem bisherigen 3. Vorstand für die jahrelange Arbeit im Vorstand und die jahrzehntelange Arbeit im Verein. Uns fehlen aber immer noch ein stellvertretender Kassier*in sowie fünf Platzkassierer für die Heimspiele unserer 1. und 2. Mannschaft. Freiwillige können sich gerne bei uns melden. Euer Vorstand Alois, Jörg, Thomas und Martin
Corona Richtlinien für den Sport vom 2.5.2022 Liebe Vereinsmitglieder, seit dem 2.5.2022 gilt bis zum 25.6.2022 für alle Sportangebote in unserem Verein: Die eigene aktive sportliche Betätigung ist sowohl unter freiem Himmel als auch in geschlossenen Räumen ohne weitere Zugangsbeschränkungen möglich. Diese Maßgabe gilt über alle Sportarten hinweg einschl. Tanzschulen, Fitnessstudios und Schwimmbädern. Körperkontakt ist bzw. Kontaktsportarten sind ebenfalls weiterhin vollumfänglich erlaubt! Der Gesetzgeber beschreibt in § 1 der 16. BayIfSMV folgende Allgemeine Verhaltensempfehlungen:• 1,5 m Mindestabstand, wo immer es möglich ist• Ausreichende Handhygiene• Tragen einer Maske (mindestens medizinische Gesichtsmaske) in Innenräumen• Ausreichende Belüftung in Innenräumen• Bereitstellung von Desinfektionsmitteln und Vermeidung unnötiger Kontakte, besonders in Betrieben, in Einrichtungen und bei Veranstaltungen mit Publikumsverkehr Sollte sich an obigen Bedingungen etwas ändern, informieren wir euch kurzfristig. Euer Vorstand P.S.: Unsere Bedingungen orientieren sich an den jeweils gültigen Handlungsempfehlungen des BLSV