Corona Richtlinien für den Sport vom 2.5.2022 Liebe Vereinsmitglieder, seit dem 2.5.2022 gilt bis zum 25.6.2022 für alle Sportangebote in unserem Verein: Die eigene aktive sportliche Betätigung ist sowohl unter freiem Himmel als auch in geschlossenen Räumen ohne weitere Zugangsbeschränkungen möglich. Diese Maßgabe gilt über alle Sportarten hinweg einschl. Tanzschulen, Fitnessstudios und Schwimmbädern. Körperkontakt ist bzw. Kontaktsportarten sind ebenfalls weiterhin vollumfänglich erlaubt! Der Gesetzgeber beschreibt in § 1 der 16. BayIfSMV folgende Allgemeine Verhaltensempfehlungen:• 1,5 m Mindestabstand, wo immer es möglich ist• Ausreichende Handhygiene• Tragen einer Maske (mindestens medizinische Gesichtsmaske) in Innenräumen• Ausreichende Belüftung in Innenräumen• Bereitstellung von Desinfektionsmitteln und Vermeidung unnötiger Kontakte, besonders in Betrieben, in Einrichtungen und bei Veranstaltungen mit Publikumsverkehr Sollte sich an obigen Bedingungen etwas ändern, informieren wir euch kurzfristig. Euer Vorstand P.S.: Unsere Bedingungen orientieren sich an den jeweils gültigen Handlungsempfehlungen des BLSV Zurück Weiter